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Name | Verfahren | Steckbrief | INFO |
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Flächennutzungsplan Teiländerung 12 "GE Vorholz West Teil V" in Laupheim |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 15.11.22 frühzeitige Beteiligung 19.12.22 - 20.01.23 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss 12.11.24 öffentliche Auslegung 16.12.24 - 24.01.25 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 12 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von einer Grünfläche in eine gewerbliche Baufläche geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets "Neue Welt" in westlicher Richtung, um ortsansässigen Gewerbebetrieben Erweiterungsmöglichkeiten einzuräumen. |
Plan Teiländerung 12 Textteil Umweltbericht Abwägung |
Flächennutzungsplan Teiländerung 14 „Biogasanlage Bühl” in Burgrieden-Bühl |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 14.11.23 frühzeitige Beteiligung 11.12.23 - 17.01.24 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss 12.11.24 öffentliche Auslegung 16.12.24 - 24.01.25 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 14 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Erneuerbare Energien" geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Anpassung des Flächennutzungsplans an die bereits bestehenden Anlagen und Planungen in diesem Bereich. |
Plan Teiländerung 14 Textteil Umweltbericht Abwägung |
Flächennutzungsplan Teiländerung 15 „Freiflächen-PV Einöde” in Achstetten |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 14.11.23 frühzeitige Beteiligung 11.12.23 - 17.01.24 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss 12.11.24 öffentliche Auslegung 16.12.24 - 24.01.25 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 15 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Freiflächenphotovoltaik" geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage entlang der Südbahn. |
Plan Teiländerung 15 Textteil Umweltbericht Abwägung |
Flächennutzungsplan Teiländerung 19 „Nahversorgungszentrum Sulmetingen; in Laupheim - Untersulmetingen |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 14.11.23 frühzeitige Beteiligung 11.12.23 - 17.01.24 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss 12.11.24 öffentliche Auslegung 16.12.24 - 24.01.25 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 19 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von einer Fläche für den Gemeinbedarf in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Nahversorgungszentrum" geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Nahversorgungszentrums für die beiden Teilorte Obersulmetingen und Untersulmetingen zum Ausbau der Daseinsvorsorge und zur Sicherung der Nahversorgung. |
Plan Teiländerung 19 Textteil Artenschutzrechtliche Prüfung Umweltbericht Abwägung |
Flächennutzungsplan Teiländerung 20 „Am Schlossgarten” in Laupheim |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 14.11.23 frühzeitige Beteiligung 11.12.23 - 17.01.24 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss 12.11.24 öffentliche Auslegung 16.12.24 - 24.01.25 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 20 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Durchführung eines vereinfachten Flächentauschs für die Realisierung eines Bebauungsplans, welcher ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden sollte. |
Plan Teiländerung 20.1 Plan Teiländerung 20.2 Textteil Artenschutzrechtliche Prüfung Umweltbericht Abwägung |
Flächennutzungsplan Teiländerung 22 „Freiflächen-PV Kühnbach” in Achstetten |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 14.11.23 frühzeitige Beteiligung 11.12.23 - 17.01.24 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss 12.11.24 öffentliche Auslegung 16.12.24 - 24.01.25 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 22 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Solarpark" geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage eines dort ansässigen Betriebs. |
Plan Teiländerung 22 Textteil Artenschutzrechtliche Prüfung Umweltbericht Abwägung |
Flächennutzungsplan Teiländerung 23 „Bauhof Burgrieden” in Burgrieden |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 14.11.23 frühzeitige Beteiligung 11.12.23 - 17.01.24 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss 12.11.24 öffentliche Auslegung 16.12.24 - 24.01.25 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 23 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von einer Fläche für Versorgungsanlagen in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Bauhof" geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung des Bauhofs. |
Plan Teiländerung 23 Textteil Abwägung |
Flächennutzungsplan Teiländerung 24 „Freuflächen-PV Maucher” in Achstetten - Oberholzheim - Stetten |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 12.11.24 frühzeitige Beteiligung 16.12.24 - 24.01.25 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 24 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für die Forstwirtschaft und Rekultivierungsflächen in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Freiflächen-PV" geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer ehemaligen Kiesabbaufläche. |
Plan Teiländerung 24 Textteil Artenschutzrechtliche Prüfung Umweltbericht Rekultivierungsplanung |
Flächennutzungsplan Teiländerung 10 "Tankstelle" in Achstetten |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 15.11.22 frühzeitige Beteiligung 19.12.22 - 20.01.23 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss 14.11.23 öffentliche Auslegung 11.12.23 - 17.01.24 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 10 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Tankstelle" geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Tankstelle mit Shop und Waschanlage in unmittelbarer Nähe der B30-Anschlussstelle Laupheim-Nord / Achstetten. |
Plan Teiländerung 10 Textteil Natura2000 Prüfung Schalltechnische Untersuchung Umweltbericht Umweltbezogenen Stellungsnahme Abwägung |
Flächennutzungsplan Teiländerung 13 "Solarpark Burgrieden-Bühl" in Burgrieden - Bühl |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 15.11.22 frühzeitige Beteiligung 19.12.22 - 20.01.23 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss 14.11.23 öffentliche Auslegung 11.12.23 - 17.01.24 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 13 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Freiflächenphotovoltaik" geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. |
Plan Teiländerung 13 Textteil Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Analyse der Blendwirkung Umweltbericht Umweltbezogenen Stellungsnahme Abwägung |
Flächennutzungsplan Teiländerung 16 „Lange Landen Nord” in Mietingen - Baltringen |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 14.11.23 frühzeitige Beteiligung 11.12.23 - 17.01.24 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 16 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Durchführung eines vereinfachten Flächentauschs für die Realisierung eines Bebauungsplans, welcher ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden sollte. |
Plan Teiländerung 16 Textteil |
Flächennutzungsplan Teiländerung 17 „Amannsberg Ost” in Mietingen |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 14.11.23 frühzeitige Beteiligung 11.12.23 - 17.01.24 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 17 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Durchführung eines vereinfachten Flächentauschs für die Realisierung eines Bebauungsplans, welcher ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden sollte. |
Plan Teiländerung 17 Textteil |
Flächennutzungsplan Teiländerung 18 „Schwendier Weg” in Mietingen - Walpertshofen |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 14.11.23 frühzeitige Beteiligung 11.12.23 - 17.01.24 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 18 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Durchführung eines vereinfachten Flächentauschs für die Realisierung eines Bebauungsplans, welcher ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden sollte. |
Plan Teiländerung 18 Textteil |
Flächennutzungsplan Teiländerung 21 „Pilolfweg” in Laupheim - Bihlafingen |
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 14.11.23 frühzeitige Beteiligung 11.12.23 - 17.01.24 Veröffentlichung |
Mit der Teiländerung 21 soll die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan 2015 von seiner Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche geändert werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Durchführung eines vereinfachten Flächentauschs für die Realisierung eines Bebauungsplans, welcher ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden sollte. |
Plan Teiländerung 21 Textteil Geruchsgutachten |
Flächennutzungsplan „Fortschreibung” in Laupheim, Achstetten, Burgrieden und Mietingen |
Aufstellungsbeschluss 20.11.18
Veröffentlichung |
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Laupheim wurde auf das Zieljahr 2015 ausgerichtet. Da dieses nun überschritten ist und der Flächennutzungsplan in einigen Bereichen nicht mehr ausreichend Bauflächen vorsieht oder die Bauflächen aus städtebaulicher Sicht keine sinnvolle Weiterentwicklung ermöglichen, soll dieser entsprechend der neuen Anforderungen auf einen neuen Planungshorizont fortgeschrieben werden. |