Amt für Stadtplanung und Baurecht

Der Landschaftsplan ist ein Fachplan, der die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Land­schafts­pflege in einer Gemeinde dastellt und begründet. Natur und Landschaft sollen so geschützt, gepflegt und entwickelt werden, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auf Dauer erhalten bleiben und somit auch für die nachfolgenden Generationen gesichert sind.

Zu den untersuchten Bereichen zählen:

Der Landschaftsplan beinhaltet Aussagen über den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft einschließlich sich ergebender Konflikte die Erfordernisse und Maßnahmen

Der Landschaftsplan dient insbesondere

Der Landschaftsplan ist selbst nicht rechtsverbindlich, sondern stellt den landschaftsökologischen und land­schaftspflegerischen Beitrag zum Flächennutzungsplan dar. Seine wesentlichen Ausssagen haben daher auch in diesen Eingang gefunden und erhalten dadurch Verbindlichkeit. Sie sind dann bei der Aufstellung von Bebauungs­plänen und anderen Planungen zu berücksichtigen. Bei Beurteilungen und Entscheidungen, die im Rahmen der gemeindlichen Planung und Umsetzung getroffen werden, bietet der Landschaftsplan fachliche Orientierung und Anleitung zum Handeln. Die Darstellungen sind erst verbindlich, wenn sie in andere Planungen (insbes. in den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne) übernommen werden.

Der Landschaftsplan stellt in Text und Karten dar:

Die Verfahrensschritte entsprechen denen eines Flächennutzungsplans:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung)
  3. öffentliche Auslegung (nach nochmaliger Planänderung bzw. -verfeinerung und Beratung in den Gremien)
  4. Beschluss des Landschaftsplans und anschließende Genehmigung durch die höheren Verwaltungsbehörde

Da Flächennutzungsplan und Landschaftsplan im Verfahren parallel laufen, werden bei den einzelnen Verfahrens­schritten die beiden Planungen in der Regel zusammen behandelt.

PDF-Dokumente
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Erläuterungs-
bericht
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Suchräume für
Ausgleichsflächen
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Biotopverbund
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Grünstrukturen
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Biotopverbund

Grünstrukturen
Diese Pläne stellen nur einen Auszug der wichtigsten Pläne des Landschaftsplans dar. Das komplette Planwerk kann beim Baudezernat - Stadtplanung eingesehen werden.