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LDEN: Day - Evening - Night; Indikator für die ganztägige Lärmbelastung, bei denen die Abendstunden (18:00 - 22:00 Uhr) einen Zuschlag von 5 dB, die Nachtstunden (22:00 - 6:00 Uhr) einen Zuschlag von 10 dB erhalten. LNight: Lärmindex für die Nacht, im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr (8 Stunden). |
Allgemeines
Am 30.06.2005 ist das Gesetz des Bundes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Kraft getreten. Die Ermittlung der Lärmpegel basiert auf neuen EU-harmonisierten Berechnungsverfahren und ist somit mit den in Deutschland vorhandenen Grenz- und Richtwerten nur bedigt vergleichbar. Der Ergebnisse leisten allerdings bei der Bewertung der örtlichen Situation gute Dienste.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmminderung besteht nicht. Für die Lärmkartierung als auch für die erforderlichen Lärmaktionspläne sind die Kommunen zuständig.
Rechtsgrundlagen
Stufe 1
Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
und
Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr
Lärmkarten bis 30. Juni 2007 und Aktionspläne bis 18. Juli 2008
Stufe 2
Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohner
Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr
Lärmkarten bis 30. Juni 2012 und Aktionspläne bis 18. Juli 2013
Arrondierungsstrecken
Neben den in Stufe 1 vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen sind in Laupheim auf freiwilliger Basis zusätzlich sogenannte «Arrondierungsstrecken» aufgenommen worden deren Verkehrsstärke denen der Stufe 2 entspricht.