Der Flächennutzungsplan stellt die künftige städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt flächendeckend dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan wurde 2006 wirksam. Der Planentwurf zur ersten 1. Änderung sieht neben einigen kleineren Korrekturen, Arrondierungen, Berichtigungen und nachrichtlichen Übernahmen auch eine begrenzte Anzahl neuer Baugebiete - teilweise im Flächentausch vor.
Die Aufstellung ist an ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren gebunden, das in mehreren Schritten abläuft. Der Flächennutzungsplan besteht aus einer Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 mit einem Erläuterungsbericht. Integraler Bestandteil ist weiterhin der Landschaftsplan, mit eigenem Kartenwerk und eigenem Erläuterungsbericht, dessen wesentliche Aussagen ihren Niederschlag im Flächennutzungsplan gefunden haben. Da sich die Äderung nur auf begrenzte räumliche Bereiche erstreckt, beziehen sich die jeweiligen Begründungen auch nur darauf.
Mittlerweile ist auch für den Flächennutzungsplan eine (strategische) Umweltprüfung obligatorisch, allerdings ohne die Untersuchungstiefe, die bei der verbindlichen Bauleitplanung gefordert ist. Der FNP aus dem Jahr 2006 wurde noch ohne Umweltprüfung aufgestellt. Die jetzt vorzunehmenden Änderungen müssen jedoch einer Umweltprüfung unterzogen werden.
Der Flächennutzungsplan zeigt bebaute und unbebaute Flächen, sowie sonstige Nutzungen, die für die weitere Entwicklung von Bedeutung sind. Die bebauten bzw. künftig zu bebauenden Flächen werden unterteilt in die Kategorien Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen sowie Sonderbauflächen. Die unbebauten Flächen werden dargestellt als Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald sowie Flächen für naturschutzrechtliche Maßnahmen. In den Flächennutzungsplan werden außerdem Planungen und Nutzungsregelungen verschiedener Fachbehörden nachrichtlich übernommen.
Der Flächennutzungsplan ist für die Bürger nicht unmittelbar rechtswirksam. Er bindet jedoch die Stadt und andere öffentliche Planungsträger bei Vorhaben und Fachplanungen. Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für rechtlich verbindliche Bebauungspläne.
Gesamt |
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Inhalt |
Einleitung |
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Verwaltungs- gemeinschaft |
Laupheim |
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Achstetten |
Burgrieden |
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Mietingen |
Anhang |
Teiländerungen 1-8 |