Amt für Stadtplanung und Baurecht


 Betroffene
lärmbe-
lastete
Einw.
lärmbe-
lastete
Whngn.
lärmbe-
lastete
Flächen
Schul-
gebäude
Kranken-
häuser
55 - 60
[dB(A)]
LDEN 526 218

3,4 km2

0

0

60 - 65
[dB(A)]
LDEN 149 62
65 - 70
[dB(A)]
LDEN 64 27

0,7 km2

0

0

70 - 75
[dB(A)]
LDEN 37 15
> 75
[dB(A)]
LDEN 0 0

0,3 km2

0

0

50 - 55
[dB(A)]
LNight 257 107 - - -
55 - 60
[dB(A)]
LNight 79 33 - - -
60 - 65
[dB(A)]
LNight 49 20 - - -
65 - 70
[dB(A)]
LNight 2 1 - - -
> 70
[dB(A)]
LNight 0 0 - - -

LDEN: Day - Evening - Night; Indikator für die ganztägige Lärmbelastung, bei denen die Abendstunden (18:00 - 22:00 Uhr) einen Zuschlag von 5 dB, die Nachtstunden (22:00 - 6:00 Uhr) einen Zuschlag von 10 dB erhalten.

LNight: Lärmindex für die Nacht, im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr (8 Stunden).



Allgemeines

Am 30.06.2005 ist das Gesetz des Bundes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Kraft getreten. Die Ermittlung der Lärmpegel basiert auf neuen EU-harmonisierten Berechnungsverfahren und ist somit mit den in Deutschland vorhandenen Grenz- und Richtwerten nur bedigt vergleichbar. Der Ergebnisse leisten allerdings bei der Bewertung der örtlichen Situation gute Dienste.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmminderung besteht nicht. Für die Lärmkartierung als auch für die erforderlichen Lärmaktionspläne sind die Kommunen zuständig.


Rechtsgrundlagen






gesamt (LDEN)
vergrößern
nachts (LNight)


Stufe 1
Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr Lärmkarten bis 30. Juni 2007 und Aktionspläne bis 18. Juli 2008

Stufe 2
Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohner Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr Lärmkarten bis 30. Juni 2012 und Aktionspläne bis 18. Juli 2013

Arrondierungsstrecken
Neben den in Stufe 1 vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen sind in Laupheim auf freiwilliger Basis zusätzlich sogenannte «Arrondierungsstrecken» aufgenommen worden deren Verkehrsstärke denen der Stufe 2 entspricht.