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Bekanntmachung der Stadt Laupheim





Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen in Bihlafingen

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Stadt Laupheim hat gemäß § 2 BauGB am 27.06.11 beschlossen, eine Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Gestaltungssatzung regelt die Zulässigkeit von Werbeanlagen in den Bereichen, in denen vorhandene Bebauungspläne keine ausreichende Handhabe gewährleisten und in anderen Teilen der Ortslage.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3(1) BauGB werden die Ziele und Zwecke der Planung am Donnerstag, den 11.08.11 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 309, allen interessierten Bürgern dargelegt. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung während der Veranstaltung.

Danach werden die Pläne bis einschließlich 09.09.11 im Rathaus, Zimmer 307/308, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in schriftlicher Form oder mündlich zur Niederschrift beim Baudezernat - Stadtplanung, Zimmer 307/308, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Laupheim, den 27.07.2011

gez.

K a p e l l e n
  Bürgermeister