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Bekanntmachung der Stadt Laupheim





vorhabenbezogener Bebauungsplan „Biogasanlage Stubenweg - Weiden” in Baustetten

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Stadt Laupheim hat gemäß § 2 des Baugesetzbuchs am 12.09.11 beschlossen, den Bebauungsplan „Biogasanlage Stubenweg - Weiden” aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Geplant ist die Erweiterung einer Biogasanlage. Der bislang rechtskräftige Bebauungsplan „Stubenweg - Weiden” trifft zwar eigens keine Festsetzungen hinsichtlich Vorhaben dieser Art, dennoch muss das Planungsrecht angepasst werden.

Geltungsbereich: Flst. 767, 768 (Teilfl.), 765 (Teilfl.)

Die Pläne werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3(1) BauGB in der Zeit vom 04.10.11 bis einschließlich 14.10.11 im Rathaus, Zimmer 307/308, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus werden die Ziele und Zwecke der Planung am Donnerstag, den 06.10.11 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 309, allen interessierten Bürgern dargelegt. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung während der Veranstaltung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in schriftlicher Form oder mündlich zur Niederschrift beim Baudezernat - Stadtplanung, Zimmer 307/308, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Laupheim, den 21.09.2011

gez.

K a p e l l e n
  Bürgermeister